Pestalozzistraße 6, Ernst-Reuter-Schule, Haupttrakt
Klassenpavillons, Hangseite
Klassenpavillons, Straßenseite
Haupttrakt, Relief Stirnseite
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Wetteraukreis
Bad Vilbel
  • Pestalozzistraße 6
Ernst-Reuter-Schule
Flur: 16
Flurstück: 137/24

Die auf dem Heilsberg gelegene ursprüngliche Grund-, Haupt- und Realschule geht auf einen in den 1950er Jahren durchgeführten Bauwettbewerb zurück. Der Architekt Peter Grund, nach dem Ende des 2. Weltkrieges in Darmstadt tätig, zuvor seit 1933 als prominentes NSDAP-Mitglied in Düsseldorf Direktor der Kunstakademie, ging aus der Vilbeler Konkurrenz als Sieger hervor, führte die Schule bis 1961 aus und nahm auch noch selbst eine bereits wenige Jahre später erforderliche Erweiterung vor. Der Entwurf Grunds veranschaulicht noch einmal wichtige Aspekte des Schulbaus der Nachkriegszeit, in der Einfügung in das Richtung Vilbel abfallende Gelände ist er von besonderer Qualität. Ein zur Pestalozzistraße dreigeschossiger Gebäuderiegel fungiert als Rückgrat der Schule. Seiner Rückseite schließen sich Turnhalle und Hausmeisterwohnung an. Ein östlich vorgelagerter zweigeschossiger Klassentrakt, in etwa parallel ausgerichtet, trägt zur Geschlossenheit eines Eingangshofes bei. Die trapezförmige Grundrißfigur des Hofes vermittelt zu den sich dann Richtung Süd-Osten anschließenden eingeschossigen Pavillons für jeweils zwei Schulräume. Sie sind fächerartig angeordnet, was eine differenzierte Außenraumgliederung ergibt. Entlang der Straßenseite verbindet ein gedeckter Gang, dessen Knickpunkte von Nebenräumen gefaßt werden. Sämtliche Baukörper hatten ursprünglich ein flaches Dach, die eingeschossigen Klassenpavillons erhielten zur Vermeidung weiterer Wasserschäden Pultdächer, deren flache Neigung aber das Konzept der gestaffelten Höhenentwicklung der Schule nicht beeinträchtigt. Die Auflösung der Klassentrakte in Pavillons, die Schaffung überschaubarer Außenräume sind besonders charakteristisch für den Schulbau der 1950er Jahre. Im Entwurf Peter Grunds ist den Klassenräumen aber kein direkt zu erreichender Freiraum zugeordnet. Es deutet sich damit ein schematischerer Zug an, der vielleicht in den vielerorts schwierigen Erfahrungen mit offeneren Lösungen seine Ursache hat.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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