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Fürst Wilhelm von Solms ließ 1810 das zweigeschossige, verputzte Fachwerkhaus mit Krüppelwalmdach für Bedienstete errichten. Die Traufseite zur Straße ist durch die betonte Mittelachse symmetrisch gegliedert, das Schaufenster und das Zwerchhaus stammen aus jüngerer Zeit. An der Giebelseite sehr schöne klassizistische Haustür mit Rahmung, ähnlich der bei Borngasse 21.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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