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Gemeinsam mit Borngasse 40 markiert der Fachwerkbau die Bebauungsgrenze der Straße zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Darüber hinaus verfügt das Anwesen als eines der letzten im Stadtgebiet noch über die, wenn auch in ihrer Substanz wenig bemerkenswerten landwirtschaftlichen Nebengebäude. Das zweigeschossige Wohnhaus aus konstruktivem Fachwerk wird traufseitig durch eine Mittelachse und gekuppelte Seitenachsen gegliedert, das Krüppelwalmdach erinnert an etwa zeitgleiche Bauten wie Borngasse 27. Nach einer überlieferten Inschrift wurde das Haus von Karl Arnold und seiner Frau Henriette 1805 durch C. May errichtet. Schöne Haustür.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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