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Der zweigeschossige, verputzte Fachwerkbau folgt einem in Braunfels über längere Zeit üblichen Bautyp. Hauptmerkmale sind die traufständige Ausrichtung, die Mittelachse aus Eingang und Zwerchhaus sowie Seitenachsen, hier mit gekuppelten Fenstern, wie z.B. auch bei St. Georger Berg 3. Vermutlich in der Zeit um 1800 entstanden, markiert er gemeinsam mit Borngasse 37 die Bebauungsgrenze in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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