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Das 1910 erbaute, villenartige Wohnhaus zeigt trotz Eingangsvorbau, Veranda und Standerker auch in der Dachform beruhigte geometrische Formen, die den Reformwillen der zeitgenössischen Architektur spüren lassen. Auffällig ist das strenge, rasterförmige Fachwerk in Obergeschoss und Giebeln, das bewusst als Gliederungselement eingesetzt wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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