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Zum Schutz des Hintertales, des im Norden der Burg gelegenen Siedlungsbereiches, wurde im 15. Jahrhundert eine Toranlage errichtet. Beim Bau der Weilburger Straße wurde sie 1781 teilweise niedergelegt, so dass heute nur ein spitzer Bogen und die Ansätze eines zweiten erhalten sind. Die Anlage ist durch verschiedene, z.T. vermauerte Öffnungen eng mit dem nördlichen Bollwerk der Ortsbefestigung verknüpft, das den Unterbau des Hauses Schütt 4 bildet. Besonders im Zusammenhang mit der Hochzeitslinde, der ehemaligen Marktplatzpumpe und dem alten Arresthaus (Burgweg 2) ergibt sich eine städtebaulich reizvolle Situation.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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