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Das am Beginn des Burgweges gelegene Einhaus stammt wohl aus dem späten 18. Jahrhundert. Es belegt einen im Kreis seltenen und im Altstadtbereich von Braunfels ungewöhnlichen Bautyp, bei dem neben dem Wohnteil Tenne und Stall unter einem Dach vereinigt sind. Durch die noch ablesbare landwirtschaftliche Nutzung dokumentiert es den Charakter des Hintertales als Bauern- und Handwerkersiedlung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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