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Das wirkungsvoll an einer Straßengabelung gelegene Fachwerkgebäude wurde in zwei Phasen errichtet. Der ältere hintere Bauteil unterscheidet sich bei den Profilen der Gebälkhölzer kaum vom Vorderbau, weist jedoch ein Stichgebälk auf. Die ursprünglichen, jetzt eingebauten Eckständer sind reich geschnitzt, der zum Unteren Burgweg weist die Inschrift "C I 96" auf. Für das Straßenbild bestimmend ist der jüngere, wohl in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts angefügte Bauteil mit halben Mann-Figuren aus gebogenen Hölzern sowie ungewöhnlich aufwendigen Ständerverzierungen und Brüstungsfeldern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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