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Vermutlich um 1870 entstandenes Gefängnisgebäude in damals noch relativ isolierter Lage. Über einem hohen Sockelgeschoss aus Werkstein mit vergitterten Fenstern erhebt sich ein schlichter Ziegelbau aus zwei ineinander greifenden Baukörpern mit flachen Satteldächern. Reste der Ummauerung sind erhalten. Nach dem Zweiten Weltkrieg zu Wohnzwecken umgenutzt, ist die ursprüngliche Funktion immer noch gut ablesbar. Besonders im Zusammenhang mit dem späteren Amtsgerichtsgebäude wichtiger und seltener Beleg für die Justizgeschichte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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