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Das zweigeschossige Wohnhaus mit Seitenrisalit und Krüppelwalmdach wurde laut Inschrift 1894 von einem nur durch die Initialen JJCH belegten Bauherrn errichtet. Neben den auffallend hohen, paarig angeordneten Fenstern wird der Putzbau durch Gesimsbänder und Eckbetonungen aus Ziegeln sowie durch Zierfachwerk in den Giebeln gegliedert. Im Gegensatz zu den durchweg jüngeren Bauten der Hubertusstraße folgt er damit einer vergleichsweise strengen Architekturhaltung. Letzter erhaltener historistischer Wohnbau auf dieser Straßenseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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