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Für den Marktplatz charakteristischer Fachwerkbau von 1717 mit Mann-Figuren, verzierten Brüstungsfeldern im Obergeschoss und einem kleinen Zwerchhaus. Zahlreiche Umbauten führten zum Verlust des Gewölbekellers und des Gefüges im Erdgeschoss. Am Abzweig der Borngasse gelegen, bildet der Bau gemeinsam mit Nr. 7 den nördlichen Abschluss des Marktplatzes und ist von herausragender städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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