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Gemeinsam mit Untergasse 10 gehört das Backhaus zu den letzten denkmalwürdigen Gebäuden des herrschaftlichen St. Georger Hofes. Es wurde kurz nach 1768 als Ersatz für einen Vorgängerbau an der Hangseite des Schlossberges errichtet. Kompakter Bau aus Bruchstein mit Fachwerkgiebel, Krüppelwalmdach und jüngeren Anbauten. Ein funktionstüchtiger Backofen ist noch erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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