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Die vermutlich in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts entstandene sog. Mittlere Pforte bildet zusammen mit dem Glockenturm eine Verteidigungseinheit, da sie mit diesem durch Mauern verbunden ist. Segmentbogig gewölbte Durchfahrt mit spitzbogigen Toren, von denen das Innere größer ist, als das äußere an der Angriffsseite. Hier haben sich noch mächtige Torflügel mit einer Schlupfpforte erhalten. Das Obergeschoss mit Fensteröffnungen und Walmdach vermutlich aus der Barockzeit. Zugang an der Innenseite über eine jüngere Außentreppe. Im Zusammenhang mit den beiden anderen Toren von hoher städtebaulicher Wirkung und großer Aussagekraft für die Befestigungsgeschichte des Orts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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