Schloßstraße 7, Glockenturm und Schloßstraße 8
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Lahn-Dill-Kreis
Braunfels
  • Schloßstraße 7
Glockenturm, Oberste Pforte
Flur: 13
Flurstück: 28

Der heute weit gehend umbaute Glockenturm wurde als inneres Befestigungstor im Zuge der verbesserten Sicherung der Talsiedlung errichtet, und zwar vermutlich in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Durch Mauerzüge ist er mit der Mittleren Pforte zu einer fortifikatorischen Einheit mit Zwinger verbunden. Über der tonnengewölbten Durchfahrt mit spitzbogigen Öffnungen liegt ein Wehrgeschoss mit Schießscharten und Maueranker. Nach dem Brand von 1679 wurden bis 1682 das verschieferte Fachwerkgeschoss und der abschließende achteckige Aufsatz erbaut, dessen Glocken zeitweilig für die turmlose Schlosskirche läuteten. Abgesehen von der hohen städtebaulichen Bedeutung ist der Turm gerade im Zusammenhang mit der mittleren und der untersten Pforte ein herausragendes Zeugnis der Braunfelser Wehrgeschichte.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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