Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Gemeinsam mit Schloßstraße 13 und 15 in einer Reihe liegend, wurde der zweigeschossige Fachwerkbau mit der Rückseite auf der Wehrmauer errichtet, und zwar laut Inschrift noch im Jahr des großen Brandes 1679 durch den gräflichen Oberförster Georg Conrad Wenztel und seine Frau Susanna Margaretha. Annähernd mittig erschlossen, ist das Gefüge über dem verputzten Erdgeschoss durch Mann-Figuren charakterisiert. Hinzu kommen einfache Brüstungsstreben und geschweifte Kopfwinkel, die zusammen mit kurzen Stielen einen friesartigen Bereich unter der Traufe bilden. Im Inneren Gewölbekeller und Vestibül. Hübsche Eingangstür und Treppe des späten 19. Jahrhunderts. Reste der Hofpflasterung sowie eine Remise der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |