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Zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkbau auf massivem Keller. Das Gefüge über dem verputzten Erdgeschoss mit Mann-Figuren und genasten Brüstungsstreben ist teilweise gestört. Dennoch ist das Haus im Zusammenhang mit den Nachbargebäuden beachtenswert und städtebaulich unverzichtbar. Haustür des späten 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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