Darmstädter Straße 38, Villa Irene
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Darmstädter Straße 38
Villa Irene
Flur: 1
Flurstück: 1107/19

Klassizistische Villa, erbaut für den Apotheker Carl Joseph Brentano wahrscheinlich kurz nach dessen 1820 erfolgter Eheschließung mit Elisabeth Feldhofen, der Tochter des Bensheimer Gastwirts der "Rose". Erstes Landhaus an der Darmstädter Straße. 1857 gelangte der von einem weitläufigen Gartengelände umgebene Besitz an den großherzoglichen Kammerherrn Friedrich Camill Graf v. Otting und Fünfstetten. Dessen Tochter heiratete Philibert Graf Graimberg, den Sohn des berühmten Heidelberger Sammlers und Schloss-Konservators Carl Graf Graimberg. Philibert ließ wohl in den achtziger Jahren das Gartenhaus anbauen. 1895 wurde die Villa an den Pharmazeuten Wilhelm Fischer verkauft, der in den Nebengebäuden zeitweilig eine Kammfabrikation unterhielt und in dessen Familie das Wohnhaus mit inzwischen verkleinertem Garten bis 1979 verblieb.

Kubischer Putzbau von fünf zu drei Fensterachsen, zweigeschossig mit flachem Walmdach. Die Fassade in der Horizontalen durch ein profiliertes Gurtgesims gegliedert, im Erdgeschoss rundbogig geschlossene Fenster, die Obergeschossfenster rechteckig mit horizontaler Verdachung auf Volutenkonsolen. Brüstungsgitter und Klappläden vorhanden. Zentral ein auf gerundeten Konsolen ruhender Balkon mit Eisengeländer, darüber im Dach Zwerchhaus mit flachem Satteldach. Unter dem Zwerchhausfenster der Name "Irene". Daneben kleine Rundbogengaupen. Südlich Nebeneingang mit Verdachung, davor schmaler Remisenbau mit flachem Walmdach, das zentral einen offenen Dachreiter mit Glocke und Wetterfahne trägt. Nördlich der Villa baumbestandener Garten, entlang der Straße Mäuerchen mit Eisenzaun.

Die von einem unbekannten Architekten geplante Villa Irene ist als früher Landhausbau Bensheims architekturgeschichtlich von besonderer Bedeutung. Sie ist gut erhaltenes Zeugnis einer Epoche, in der sich eine wohlhabende Schicht des niederen Adels und des gehobenen Bürgertums gezielt in der damals idyllischen Bergstraßenlandschaft zwischen dem aufstrebenden Finanzzentrum Frankfurt, der Residenzstadt Darmstadt und der "romantischen" Universitätsstadt Heidelberg ansiedelte, um die Vorzüge des "Landlebens" mit geschäftlichen Verpflichtungen bequem in Einklang bringen zu können.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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