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Das vermutlich erst nach 1800 für den Nagelschmied Heinrich Daniel Ernst errichtete Fachwerkhaus folgt mit Traufständigkeit, Außentreppe und Zwerchhaus einem am Marktplatz vorwiegenden Bautyp. Auffällig ist die Gliederung durch eine Mittelachse und Seitenachsen mit jeweils gekuppelten Fenstern. Unter Putz und Verschieferung dürfte ein weit gehend intaktes Gefüge erhalten sein. Schöne Türrahmung aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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