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Isoliert auf einer Anhöhe südlich der Stadt gelegener "Erbhof" von 1941. Der schlichte Bau entspricht in vielerlei Hinsicht dem Ideal eines Neubauernhauses wie es in zeitgenössischen Publikationen dargelegt ist. Trotz des Anspruches auf eine heimatgebundene Bauweise steht das eingeschossige Einhaus mit hohem Satteldach nicht in der regionalen Tradition des zweiseitigen Hofes. Während die breite Giebelfront mit dem Wohnteil absichtsvoll nach Süden ausgerichtet ist, liegen an der Traufseite Haupteingang, Stall und Scheune hintereinander. Die gesamte Grundrissaufteilung lässt sich ebenso wie die Form von Eingangstreppe, Fenstern und Gauben in zeitgenössischen Mustervorlagen wieder finden. In seiner schlichten Ausführung handelt es sich um einen typischen bäuerlichen Neubau der NS-Zeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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