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Gemeinsam mit Schlesierstraße 32 gehört das ehemalige Wirtschaftsgebäude des St. Georger Hofes zu den letzten denkmalwürdigen Gebäuden des herrschaftlichen Hofes. Dieser wurde 1680 auf Vorschlag von Kammerpräsident Hartleben vermutlich zur wirtschaftlichen Versorgung der Beamten und Schlossbewohner angelegt und soll einen 1450 erwähnten Vorgänger gehabt haben. Das Haupthaus ist stark verändert in Untergasse 6 erhalten. Anlässlich der Gründung des Solmser Stiftes 1853 durch Fürst Ferdinand und seine Frau Ottilie wurde der Wirtschaftsbau zu einem Alten-, Kranken- und Waisenheim umgenutzt. 1927 erfolgte der Verkauf an die bürgerliche Gemeinde als Armenhaus, heute ist er in Privatbesitz. Das lang gestreckte, an einer Straßengabelung mit schöner Kastanie gelegene Gebäude besteht im Erdgeschoss an drei Seiten aus vielleicht älterem Bruchsteinmauerwerk, an einer Seite aus Fachwerk. Das sehr einfache Fachwerk des Obergeschosses sowie das Krüppelwalmdach weisen ins 18. Jahrhundert. Heute im Wesentlichen durch Wohnnutzung geprägt, ist der Bau vor allem als Rest des herrschaftlichen Hofes und als Zeugnis für die Gesundheitsfürsorge des 19. Jahrhunderts schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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