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In einer Reihe ähnlicher Bauten gelegenes Fachwerkhaus des 18. Jahrhunderts mit mittigem Eingang und Zwerchhaus. Unter Putz und Verkleidung dürfte ein weit gehend intaktes Gefüge liegen, das nur im Erdgeschoss durch Ladeneinbauten des 19. Jahrhunderts verändert wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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