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Die 1853 an den Fürsten von Solms- Braunfels verliehene und 1906 von Krupp übernommene Grube Gutglück war bereits 1925 stillgelegt worden, wurde jedoch im Rahmen der Autarkiebestrebungen des Deutschen Reiches wieder in Betrieb genommen. So setzte man an einem der Betriebspunkte östlich des Lahnbahnhofes 1936 einen neuen Stollen an. Das erhaltene Mundloch zeigt wie ähnliche Beispiele dieser Zeit (z.B. Oberndorf) eine gemauerte Öffnung annähernd in Form eines Parabelbogens. Eine Tafel im Scheitel gibt das Entstehungsdatum und den Namen des Stollens an. Letztes nennenswertes Zeugnis der Grube abgesehen von den verunstalteten Bauten am Bahnhof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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