Brunnenstraße 1, evangelische Kirche
Evangelische Kirche, Innenraum nach Norden
Evangelische Kirche, Grundriss und Ansichten um 1840, HHStA Abt. 245/199 Nr. 2562
Evangelische Kirche, Innenraum nach Westen
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Lahn-Dill-Kreis
Braunfels
Altenkirchen
  • Brunnenstraße 1
Ev. Pfarrkirche
Flur: 2
Flurstück: 88

Als Ersatz für die baufällige alte Kirche auf dem Friedhof wurde 1837 bis 1840 unter dem Grafen Adolf von Nassau eine neue Kirche auf der dem alten Ortskern gegenüberliegenden Anhöhe errichtet. Die Pläne stammen vermutlich von Landbaumeister Karl Baltzer aus Diez. In der Umgebung sind zwei alte Linden und die 1889 gepflanzte Kastanienallee zu erwähnen. Der gut proportionierte, gestreckte Saalbau mit Ecklisenen und Fenstern in Rundbogenblenden weist im Westen einen eingestellten Turm mit spitzem Helm über Dreiecksgiebeln auf. Er folgt damit einer zurückhaltenden klassizistischen Formensprache, wie sie z.B. auch bei der Kirche in Aßlar-Bermoll zu finden ist. Der flach gedeckte, kastenartige Innenraum wird im wesentlichen durch die Emporen mit einer Orgel von Peter Weil, 1840, und durch die vielleicht etwas jüngere Ausmalung geprägt. Sie kombiniert textile und architektonische Elemente und bindet durch eine baldachinartige Rahmung die Kanzel an der Ostseite harmonisch ein. Die Raumfassung gehört zu den wenigen erhaltenen und relativ frühen Beispielen im Altkreis Wetzlar (vgl. Ehringshausen-Dillheim, Solms-Burgsolms). Von der Ausstattung sind darüber hinaus erwähnenswert: Kruzifix an der Kanzelrückwand aus der Vorgängerkirche, 15. Jahrhundert. Zwei Kriegergedenktafeln für den Krieg 1870/71 aus Marmor bzw. Eisen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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