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Giebelständiges Fachwerkhaus mit Krüppelwalmdach aus der Zeit um 1700. Der traufseitige Eingang mit nachträglichem Vorbau, das Fachwerk des Obergeschosses mit geschnitztem Eckständer, Mann- Figuren und genasten Streben. Trotz weitreichender Erneuerungen aufgrund der reichen Verzierungen von Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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