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Nach 1945 erweitertes Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges. Der einfache, von einer Kugel bekrönte Pfeiler ist durch Lorbeerstäbe an den Kanten und Reliefs aufgewertet. Auf dem Sockel der obligatorische Stahlhelm auf Lorbeer- und Eichenlaub, auf dem Schaft Eisernes Kreuz und Inschrift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |