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Der kleine, in zwei Bauphasen entstandene Fachwerkbau könnte aufgrund der krummen Hölzer und der überblatteten Riegel im rechten Teil vielleicht noch im 16. Jahrhundert entstanden sein. In jedem Fall weisen ihn diese Merkmale als einen der ältesten Fachwerkbauten im Ort und im Kreis aus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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