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In einer Straßengabelung gelegen, prägt der kleine Parallelhof den sensiblen Bereich in unmittelbarer Nähe der Kirche. Das Unterstallhaus und die sehr kleine, vielleicht nachträglich reduzierte Scheune vertreten weniger häufige Bautypen. Die Fensterformate und das in Teilen sichtbare Fachwerk belegen ein weit gehend original erhaltenes Gefüge des späten 18. Jahrhunderts, das in charakteristischer Weise an der Hofseite aufwendiger als auf der Rückseite gestaltet ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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