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Wohnhaus eines Winkelhofes, das laut Auskunft ähnlich wie Hauptstraße 35 von 1703 stammen soll. Trotz des massiv erneuerten Erdgeschosses immer noch beachtliches Fachwerk, dreizonig mit Rautenbrüstungen und hübscher Lüftungsluke unter dem Krüppelwalm.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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