Mauer der Ortsbefestigung im Westen Dortelweils; Aufnahme im Stadtarchiv Bad Vilbel
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Wetteraukreis
Bad Vilbel
Dortelweil
  • Hinter der Mauer
  • Im Haingarten
Ortsbefestigung
Flur: 1
Flurstück: 131/2, 311/1, 312/3, 312/4, 313/1, 314/1, 315/2, 315/3, 316, 317, 318, 319/1, 320/1, 321/1, 322/1, 322/2, 323, 430/2, 445/4

Ab 1714 wurde das an der Nidda gelegene Dorf Dortelweil an seinen drei zum Land gelegenen Seiten neu befestigt, im Norden und Osten mit einer Bruchsteinmauer, auf der schmaleren Westseite mit einem Wallgraben. Der Mauerverlauf im Osten, hinter den Höfen der Obergasse, ist noch vollständig erhalten, im Norden nur ein kurzer Abschnitt hinter den Grundstücken von Bahnhofstraße 11 und 13. Der ehemalige Wallgraben im Westen wurde durch die Anlage der heutigen Peter-Fleischhauer-Straße überformt. Die noch bestehenden Teile der alten Befestigung sind als seltenes Beispiel für die Ummauerung eines Dorfes von besonderem siedlungsgeschichtlichen Wert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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