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Das inschriftlich 1893 datierte Backhaus mit flachem Satteldach wurde aufgrund des eingetieften Giebelfeldes vermutlich aus Ziegeln errichtet und nachträglich verputzt. Zentral im Ort gelegener Gemeinschaftsbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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