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Die dreiseitige Hofanlage wird an der vierten Seite von den Gebäuden des Nachbarhofes geschlossen. Zu ihren ältesten Teilen gehören das Wohnhaus mit Krüppelwalmdach und die Scheune mit gebogenen Streben, beide wohl aus der Zeit um 1700. Um 1800 dürfte die überbaute Torfahrt hinzugekommen sein. Zahlreiche moderne Veränderungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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