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Die dreiseitige Hofreite liegt in einer Reihe ähnlich gruppierter Bauten, die jeweils im 18. Jahrhundert entstanden sein dürften. Unter Putz bzw. Schiefer besitzt das giebelständige Wohnhaus ebenso wie die Scheune ein vermutlich recht intaktes Gefüge.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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