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Winkelförmige Hofanlage mit giebelständigem Wohnhaus auf hohem Keller am Hang. Das Fachwerk über dem verputzten Erdgeschoss weist mit seinen Mann- Figuren und den Andreaskreuzen in die Zeit um 1700, als auch die traufständige Scheune entstanden sein dürfte. Besonders im Zusammenhang mit den ähnlich angeordneten Hofanlagen Nr. 8 und 12 von ortsbildprägender Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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