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Das zweigeschossige verputzte Wohnhaus einer erweiterten, vierseitigen Hofanlage zeichnet sich durch einen relativ breit gelagerten Giebel sowie ein deutlich vorspringendes Obergeschoss aus. Es ist ein beachtenswertes Fachwerk wohl aus der Zeit um 1700 zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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