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In markanter Lage an einer der Hauptkreuzungen des Dorfes gelegener Parallelhof. Durch nachträgliche Wirtschaftsgebäude und eine überbaute Torfahrt wurde er zu einem in dieser Gegend seltenen geschlossenen Höfe erweitert. Das Wohnhaus auf einem hohen Keller am Hang dürfte unter dem verschieferten Obergeschoss ein gut erhaltenes Fachwerkgefüge besitzen; die Scheune von 1727 weist eine Tennenausfahrt zum Wolfsgraben auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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