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Der kleine Fachwerkbau in ortsbildprägender Lage an der Einmündung der Möttauer Straße zeichnet sich durch ein auf Bügen vorkragendes Obergeschoss aus. Eine Erklärung für diese Bauweise könnte mit erhöhtem Raumbedarf angesichts einer sehr geringen Grundfläche zusammenhängen. Das für die geringe Größe des Hauses aufwendige Zierfachwerk mit geschnitztem Eckständer stammt wohl aus der Zeit um 1700.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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