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Anstelle eines älteren Schulbaus wurde 1804 eine neue Schule mit Lehrerwohnung im Erdgeschoss errichtet, die bereits knapp 40 Jahre später durch einen weiteren Neubau abgelöst wurde (Lindenstraße 20). Der giebelständige Fachwerkbau mit Krüppelwalmdach und noch dem 18. Jahrhundert verhafteten Profilierungen wurde nachträglich um einen einachsigen, traufständigen Teil erweitert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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