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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, das zu einer schmalen, hakenförmig bebauten Hofanlage gehört. Der nördlich anschließende Garten wird noch wie bei dem benachbarten Grundstück Bahnhofstraße 11 von der historischen Ortsbefestigung begrenzt. Am Fachwerk des Wohnhauses von Bahnhofstraße 13 ist bemerkenswert die Aussteifungsart durch überblattete Fuß- und Kopfstreben im Ober- und Dachgeschoß. Im Erdgeschoß Aussteifung des Fachwerks durch hoch ansetzende Fußstreben. Die Deckenbalken über Erd- und Obergeschoß quer verlaufend mit Ausbildung eines Stichgebälks. Ein Eckpfosten mit inschriftlicher Datierung 1548, das angegebene Baudatum erscheint für das beschriebene Baugefüge plausibel. Als seltenes Beispiel eines dörflichen Fachwerkbaus aus der Übergangszeit von Mittelalter zu Neuzeit von besonderer geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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