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Das wohl noch ins 17. Jahrhundert zu datierende Fachwerkhaus in unmittelbarer Nähe der Kirche weist aufgrund von Erbteilung zwei traufseitige Eingänge auf. Kennzeichnend sind darüber hinaus der hohe, von außen zugängliche Keller am Hang sowie die gebogenen Streben mit geschnitzten Kopfwinkelhölzern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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