Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Parallelhof aus der Zeit um 1700. Das Wohnhaus - vielleicht noch 17. Jahrhundert - bildet mit dem Nachbargebäude Nr. 2 eine optische Einheit und zeichnet sich im Obergeschoss durch besonders reiches Fachwerk aus: Stichgebälk, Schwelle mit Perlstab, geschnitzte Eckständer und Kopfwinkelhölzer, reiche Brüstungsfelder, umlaufendes Kehlbalkenprofil im Giebelfeld. Auch die Scheune ist relativ aufwendig mit genasten Streben über der Torfahrt ausgestattet. Eine der schmuckreichsten Hofanlagen des Ortes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |