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Das Wohnhaus wurde nach der verdeckten Inschrift auf dem Türsturz 1717 errichtet. Kennzeichnend für das relativ kleine, zweizonige Wohnhaus sind das Stichgebälk und die Füllhölzer mit Klötzchenfries. Trotz der geringen Größe anspruchsvolles Gebäude, das mit den großenteils jüngeren Nebengebäude zu den wenigen vollständig erhaltenen Wirtschaftseinheiten des Ortes gehört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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