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Der zweigeschossiger Fachwerkbau in ortsbildprägender Lage an einer der Hauptkreuzungen wurde im 19. Jahrhundert um einen Kniestock erhöht. Stichgebälk, Taustab und Schiffskehlen als Füllhölzer sowie die Strebenform deuten auf eine Entstehung des Kernbaus noch im 17. Jahrhundert. Der aufgemalte Klötzchenfries erinnert an das bei der jüngsten Renovierung verloren gegangene Original.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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