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Das eingeschossige Fachwerkgebäude mit hohem Kniestock und Satteldach wurde laut örtlicher Überlieferung von bis zu acht Personen bewohnt und war zeitweilig im Besitz eines jüdischen Seifensieders. Vermutlich in der Zeit um 1800 entstanden, ist es ein seltenes Beispiel für ein Kleinstwohnhaus, z. B. für Tagelöhner, und belegt die bescheidenen Wohnbedingungen der unteren Bevölkerungsschichten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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