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Das kleine, inschriftlich 1729 datierte Fachwerkhaus soll laut örtlicher Überlieferung von einem anderen Standort im Dorf hierher versetzt worden sein. Trotz der geringen Größe sorgfältig ausgearbeitetes Gefüge mit Mann-Figuren und Stichgebälk. Inschrift an der nördlichen Traufseite im ehemaligen Türsturz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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