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Die westlich des Ortskerns von Dortelweil verlaufende Landverbindung zwischen Frankfurt und Friedberg wurde 1762 als chaussierte Landstraße ausgebaut. Wenige Jahre später errichtete die freie Reichsstadt Frankfurt, der Dortelweil territorial zugehörig war, hier ein Zoll- und Chausseehaus (1776-1783), dem ein landwirtschaftlicher Betrieb angeschlossen war. Da der zugehörige Hof seine historische Charakteristik eingebüßt hat, ist nur noch das zweigeschossige, massiv errichtete Hauptgebäude als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz zu stellen. Auf der Traufseite zur Straße ein Frankfurter Wappenstein mit dem Reichsadler und der Jahreszahl 1783.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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