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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus von 1701 mit weit gehend massiv erneuertem Erdgeschoss. Das Gefüge im Obergeschoss zeigt die zeittypischen Mann-Figuren und eine Raute im Giebelfeld. Besonders in unmittelbarer Nähe des traufständigen Hauses 31-32 von ortsbildprägender Wirkung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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