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In unmittelbarer Nähe der Kirche gelegenes Fachwerkhaus, das aufgrund von Erbteilung jeweils giebelseitige Eingänge besitzt. Alte Fotos belegen ein zweizoniges Gefüge und unter der Plattenverkleidung ein Andreaskreuz im Brüstungsfeld, dem die Raute bei Nr. 31 entspricht. Trotz einiger Störungen für das Ortsbild wichtiger Bau aus der Zeit um 1700.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |