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Von den beiden Backhäusern in Tiefenbach hat sich nur das im Unterdorf am nordöstlichen Ortsausgang erhalten. Der schlichte, eingeschossige Putzbau mit Satteldach und giebelseitiger Erschließung wurde in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts errichtet und ist noch funktionsfähig. Als Gemeinschaftsbau von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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