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Die vermutlich im ausgehenden 18. Jahrhundert entstandene Scheune zeichnet sich durch eine seitliche Tenne und ein sehr regelmäßiges Gefüge aus Dreiviertelstreben aus. Die mächtige straßenseitige Giebelwand mit Inschrift und der enge räumliche Zusammenhang mit dem Nachbargebäude Nr. 6 tragen zu der besonderen ortsbildprägenden Wirkung bei.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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