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Das Amtsgericht wurde 1897 von Kreisbaumeister Witte errichtet und steht im Zusammenhang mit der Entwicklung des Ortes zum Verwaltungsmittelpunkt. Auf einer Anhöhe neben der Kapelle und dem abgerissenen alte Amtshaus gelegen, beherrscht der mächtige Bau noch heute das Ortsbild. Das Volumen ist unter Betonung der Talseite durch die unterschiedliche Gestaltung der Fronten asymmetrisch aufgelockert. Mit den Formen der Neurenaissance und dem Zitat einer Ratsloggia in der rechten Seitenachse versuchte der Architekt an Ideen der bürgerlichen Selbstverwaltung anzuknüpfen. Der orts- und kreisgeschichtlich bedeutende Bau wurde durch Um- und Anbauten der jüngsten Zeit verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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